AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hebammenpraxis Flora Oberau - Judith Adam & Teresa Pechtl

 

Widerrufsbelehrung & Stornierung

Widerrufsrecht 
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Leistungsvereinbarung (z.B. Kursteilnahme) zu widerrufen. 
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Anmeldung.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter 
Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 
Folgen des Widerrufs 
Wenn Sie die Leistungsvereinbarung widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Stornierung

Sie können ohne Angabe von Gründen die Leistungsvereinbarung (z.B. Kursteilnahme) bis 10 Tage vor Kursbeginn in Textform stornieren. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Stornierungserklärung.
Bei rechtzeitiger Stornierung werden bereits gezahlte Entgelte unverzüglich erstattet. Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht sind Sie zur Zahlung des vollen Entgeltes und/oder des entsprechenden Betrags der nicht erfolgten Leistungsvergütung der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet.
Die Stellung eines Ersatzteilnehmers/-teilnehmerin ist bis zum Beginn der Veranstaltung möglich.
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt von den Bestimmungen zur Stornierung unberührt.

Leistungsvergütung

Innerhalb des tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungsrahmens, hat die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen nach Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V den Hebammen zu vergüten.

Trifft die Leistungsempfängerin eine private Vergütungspflicht, wird die Hebamme eine Privatrechnung auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung des Bundeslandes Bayern stellen.

Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet, den Erhalt der jeweiligen Leistungen durch ihre Unterschrift auf der durch die Hebammen vorgelegten Versichertenbestätigung zu quittieren, da nur quittierte Leistungen seitens der Hebammen mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden können. Kommt die Leistungsempfängerin ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, löst sie ihrerseits eine private Vergütungspflicht aus.

Ebenso hat die Leistungsempfängerin die oben angeführten Leistungen privat zu vergüten, sofern die gesetzliche Krankenversicherung aus Gründen, die die Leistungsempfängerin zu vertreten hat, keine Vergütungspflicht trifft.

Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, verpflichtet sich die Leistungsempfängerin, diese (Teil-)Leistungen privat zu vergüten. Dies gilt in gleichem Maße für Kurseinheiten, die innerhalb eines Kurses zur Geburtsvorbereitung oder Rückbildung nicht wahrgenommen werden.

Leistungen und Kurse die außerhalb des nach § 134a SGB V beschriebenen Umfangs liegen, hat die Leistungsempfängerin vorab privat zu vergüten.

Datenschutzerklärung

Im Rahmen der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen werden personenbezogene Daten der Betreuten sowie der Kinder erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert. Die Hebammen erfüllen die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend Art.9 Abs.3 DSGVO.

Der DSGVO-konformen Verarbeitung der angegebenen Daten zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen wird hiermit durch die Betreute ausdrücklich zugestimmt. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B. Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.

Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (10 Jahre) unwiderruflich und ordnungsgemäß gelöscht. Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Betreute einwilligt oder hierfür eine gesetzliche Grundlage/Verpflichtung besteht (z.B. Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen, Untersuchungen von Screenings o.ä. durch externe Labore, Notsituationen).

Der Betreuten stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Sollten Verstöße an der Verarbeitung der Daten gegen das Datenschutzrecht oder sonstige Verletzungen der datenschutzrechtlichen Ansprüche vermutet werden, hat die Betreute die Möglichkeit der Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

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Stand: 09/2024