Im Rahmen der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen werden personenbezogene Daten der Betreuten sowie der Kinder erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert. Die Hebammen erfüllen die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend Art.9 Abs.3 DSGVO.
Der DSGVO-konformen Verarbeitung der angegebenen Daten zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen wird hiermit durch die Betreute ausdrücklich zugestimmt. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B. Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (10 Jahre) unwiderruflich und ordnungsgemäß gelöscht. Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Betreute einwilligt oder hierfür eine gesetzliche Grundlage/Verpflichtung besteht (z.B. Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen, Untersuchungen von Screenings o.ä. durch externe Labore, Notsituationen).
Der Betreuten stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Sollten Verstöße an der Verarbeitung der Daten gegen das Datenschutzrecht oder sonstige Verletzungen der datenschutzrechtlichen Ansprüche vermutet werden, hat die Betreute die Möglichkeit der Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hebammenpraxis Flora Oberau - Judith Adam & Teresa Pechtl
Widerrufsbelehrung & Stornierung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Leistungsvereinbarung (z.B. Kursteilnahme) zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Anmeldung.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter
Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie die Leistungsvereinbarung widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Stornierung
Leistungsvergütung
Innerhalb des tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungsrahmens, hat die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen nach Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V den Hebammen zu vergüten.
Trifft die Leistungsempfängerin eine private Vergütungspflicht, wird die Hebamme eine Privatrechnung auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung des Bundeslandes Bayern stellen.
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet, den Erhalt der jeweiligen Leistungen durch ihre Unterschrift auf der durch die Hebammen vorgelegten Versichertenbestätigung zu quittieren, da nur quittierte Leistungen seitens der Hebammen mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden können. Kommt die Leistungsempfängerin ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, löst sie ihrerseits eine private Vergütungspflicht aus.
Ebenso hat die Leistungsempfängerin die oben angeführten Leistungen privat zu vergüten, sofern die gesetzliche Krankenversicherung aus Gründen, die die Leistungsempfängerin zu vertreten hat, keine Vergütungspflicht trifft.
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, verpflichtet sich die Leistungsempfängerin, diese (Teil-)Leistungen privat zu vergüten. Dies gilt in gleichem Maße für Kurseinheiten, die innerhalb eines Kurses zur Geburtsvorbereitung oder Rückbildung nicht wahrgenommen werden.
Leistungen und Kurse die außerhalb des nach § 134a SGB V beschriebenen Umfangs liegen, hat die Leistungsempfängerin vorab privat zu vergüten.
Datenschutzerklärung
Im Rahmen der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen werden personenbezogene Daten der Betreuten sowie der Kinder erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert. Die Hebammen erfüllen die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend Art.9 Abs.3 DSGVO.
Der DSGVO-konformen Verarbeitung der angegebenen Daten zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen wird hiermit durch die Betreute ausdrücklich zugestimmt. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B. Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (10 Jahre) unwiderruflich und ordnungsgemäß gelöscht. Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Betreute einwilligt oder hierfür eine gesetzliche Grundlage/Verpflichtung besteht (z.B. Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen, Untersuchungen von Screenings o.ä. durch externe Labore, Notsituationen).
Der Betreuten stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Sollten Verstöße an der Verarbeitung der Daten gegen das Datenschutzrecht oder sonstige Verletzungen der datenschutzrechtlichen Ansprüche vermutet werden, hat die Betreute die Möglichkeit der Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
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Stand: 09/2024
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.